Rechtsprechung
   RG, 16.03.1937 - III 195/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,589
RG, 16.03.1937 - III 195/36 (https://dejure.org/1937,589)
RG, Entscheidung vom 16.03.1937 - III 195/36 (https://dejure.org/1937,589)
RG, Entscheidung vom 16. März 1937 - III 195/36 (https://dejure.org/1937,589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1937,589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Sind Stücklizenzen, die ein Angestellter aus einer von ihm gemachten freien Erfindung auf Grund von Lieferungen der Lizenznehmer an seinen Dienstherrn erhält, ohne weiteres als aus einer Geschäftsbesorgung erlangt anzusehen, wenn der Angestellte bei der Vergebung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 154, 309
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit

    Er kann über das seiner Verwaltung unterstellte Vermögen disponieren (Reichsgericht -RG-, Urteil v. 16. März 1937 III 195/36, Sammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen -RGZ- 154, 309; BGH, Urteil v. 28. Oktober 1997 XI ZR 260/96, NJW 1998, 449 ).

    Auch die Tätigkeit des Vermögensverwalters erfolgt selbständig (BGH, Urteil v. 28. Oktober 1997 IX ZR 260/06, NJW 1998, 449 ; Soergel-Häuser/Welter, § 675, Rz. 4; RG, Urteil v. 16. März 1937 III 195/36, RGZ 154, 309, 313).

  • BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68

    Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Erreichung des

    Auch trifft es zu, daß der Herausgabeanspruch nach § 667 BGB grundsätzlich alle für den Geschäftsführer persönlich bestimmten Vorteile umfaßt, die diesem aus einem mit der Geschäftsführung in innerem Zusammenhang stehenden Grunde zugeflossen sind, sofern die Besorgnis besteht, der Geschäftsführer könnte durch sie veranlaßt sein oder werden, die Interessen des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung auf das Gewissenhafteste zu berücksichtigen (RGZ 99, 31, 33; 154, 309, 314; BGHZ 39, 1, 2 [BGH 07.01.1963 - VII ZR 149/61]; BGH BB 1966, 99).
  • BGH, 29.01.1964 - 2 StR 485/63

    Verurteilung wegen Untreue; Verurteilung wegen unterlassener

    Unter den Begriff des aus der Geschäftsbesorgung Erlangten fallen auch für den Beauftragten persönlich bestimmte Vorteile, die ihm aus irgendeinem mit der Geschäftsbesorgung innerlich zusammenhängenden Grund zugewendet worden sind und die die Besorgnis zu rechtfertigen geeignet sind, der Geschäftsführer könne durch sie veranlaßt werden, die Belange des Geschäftsherrn nicht nach jeder Richtung hin gewissenhaft zu berücksichtigen, wie z. B. Sonderprovisionen, Vermittlungsgebühren, Bestechungsgelder (RGZ 99, 31, 33; 146, 194, 205; 154, 309, 314; 164, 98; BGHZ 39, 1 = NJW 1963, 649; im Ergebnis ebenso BAG, NJW 1961, 2036).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht